Der Begriff Leichtbauhalle wird unterschiedlich benutzt. Häufig werden damit temporäre Lagerhallen, sogenannte fliegende Bauten, gemeint. Dabei beschreibt der Begriff Leichtbauhalle zunächst nur die materialsparende Konstruktion im Vergleich zu massiven Gebäuden. Durch den Einsatz von Windverbänden und Unterzugsbändern in Rahmenbauweise zählt eine Stahlhalle aus konstruktiver Sicht auch zu den Leichtbauhallen.
Auch eine Stahlhalle kann theoretisch wieder abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden. Durch die Trennung von Fundament und Stahlhalle, kann die Halle als mobiles Anlagegut bilanziert werden.
Aber Achtung: laut AfA-Tabelle ist eine Abschreibung über 14 Jahre nur möglich, wenn die Wände aus Papp-, Blech-oder Wellfaserzementausführung ausgeführt werden, obwohl das Gerüst im Fachwerk oder Rahmenbau ausgeführt wurde. Lassen Sie sich hier ausführlich von einem Steuerbüro beraten.