Ob ein Brandschutzkonzept für den Bauantrag zwingend notwendig ist, hängt vom Bundesland ab. Grundsätzlich ist es aber ab einer bestimmten Hallengröße oder bei Nutzungskonzepten immer sinnvoll. Außerdem fordern viele Versicherungen ein Brandschutzkonzept.
Ein Brandschutzkonzept im Hallenbau ist eher ein Brandschutznachweis. Hier werden u.a. die sogenannten Feuerwiderstandsklassen der verwendeten Materialen aufgeführt.
Stahlhallen bewegen sich meist in der sogenannten Industriebaurichtlinie, welche die brandschutzrechtlichen Vorschriften in Mindestanforderungen genau beschreibt.
In der Regel beachten Planungsbüro und Hallenbauer diese Vorschriften.
Stahlhallen bewegen sich meist in der sogenannten Industriebaurichtlinie, welche die brandschutzrechtlichen Vorschriften in Mindestanforderungen genau beschreibt.
In der Regel beachten Planungsbüro und Hallenbauer diese Vorschriften.
Wir empfehlen trotzdem bei den meisten Hallen, z.B. mit Büros, einen Brandschutzkonzept von einem Fachplaner erstellen zu lassen. Dieses umschreibt alle Faktoren eines Brandfalles.
Die Bauämter folgen den Empfehlungen dieser Konzepte meist. Dadurch kann man die Zeit der Baugenehmigung reduzieren und ggf. kostenintensive Nachforderungen verhindern.
Die Bauämter folgen den Empfehlungen dieser Konzepte meist. Dadurch kann man die Zeit der Baugenehmigung reduzieren und ggf. kostenintensive Nachforderungen verhindern.